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   FG Hamburg, 28.04.2008 - 5 K 10/07   

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https://dejure.org/2008,26404
FG Hamburg, 28.04.2008 - 5 K 10/07 (https://dejure.org/2008,26404)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28.04.2008 - 5 K 10/07 (https://dejure.org/2008,26404)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28. April 2008 - 5 K 10/07 (https://dejure.org/2008,26404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Segelcharter als Beförderungsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 3b Abs. 1 Satz 1; UStG § 14 Abs. 2 (a.F.)
    Segelcharter als Beförderungsleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Segelcharter als Beförderungsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • rechtvoraus.de (Leitsatz)

    Segelcharter als Beförderungsleistung im steuerrechtlichen Sinn

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.09.1996 - V R 129/93

    Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische

    Auszug aus FG Hamburg, 28.04.2008 - 5 K 10/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH liegen Beförderungsleistungen beispielsweise bei einer Kreuzfahrt vor, zu deren Nebenleistung Unterkunft, Verpflegung und Reiseleitung zählen (BFH v. 19.9.1996 - V R 129/93, BStBl II 1997, 164; ebenso Lange, StuW 1999, 264).

    Denn für die rechtliche Beurteilung ist nicht die Bezeichnung der erbrachten Leistung maßgeblich, sondern die unter der Bezeichnung von den Beteiligten beschriebenen und erfüllten Leistungen (BFH v. 19.9.1996, V R 129/93, BStBl II 1997, 164).

  • BFH, 13.02.1992 - V R 140/90

    Vercharterung einer Hochseeyacht ist nicht steuerfrei (§ 4 Nr. 2 i.V.m. § 8 Abs.

    Auszug aus FG Hamburg, 28.04.2008 - 5 K 10/07
    Beförderungsmittel sind Gegenstände, deren Hauptzweck auf die Beförderung von Personen und Gütern gerichtet ist; hierzu zählen u. a. Segelyachten (EuGH v. 15.3.1989, 51/88, UR 1989, 184; BFH v. 13.2.1992, V R 140/90, BStBl II 1992, 573).
  • BFH, 29.10.1992 - V R 48/90

    Wirksame Berichtigung des Steuerbetrags (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG

    Auszug aus FG Hamburg, 28.04.2008 - 5 K 10/07
    Diese Vorschrift ist auch anzuwenden, wenn der Unternehmer in einer Rechnung Umsatzsteuer für steuerfreie Umsätze gesondert ausgewiesen hat (BFH-Urteil v. 29.10.1992, V R 48/90, BStBl II 1993, 251 m. w. N.).
  • BFH, 14.12.1989 - V R 125/84

    Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG bei Garantieleistungen

    Auszug aus FG Hamburg, 28.04.2008 - 5 K 10/07
    Zwar kann der Unternehmer den Steuerausweis gegenüber dem Leistungsempfänger berichtigen, dann ist der geschuldete Steuerbetrag aber gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG a. F. in entsprechender Anwendung von § 17 Abs. 1 Satz 3 UStG in der in den Streitjahren geltenden Fassung erst für den Besteuerungszeitraum zu berichtigen, in dem er die Rechnungsberichtigung vornimmt (BFH-Urteil v. 14.12.1989, V R 125/84, BStBl II 1990, 401 m. w. N.).
  • BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

    Befördern sei nach dem Urteil des FG Hamburg vom 28. April 2008  5 K 10/07 auch dann der Hauptzweck, wenn für die Gäste der Sport oder das Vergnügen im Vordergrund stehe.
  • FG Bremen, 14.11.2018 - 2 K 29/18

    Von Ärzten nach den Vorgaben der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.

    Im Übrigen ist es durchaus nicht ausgeschlossen, dass Veranstalter grundsätzlich von allen Personen die Vorlage einer gültigen ärztlichen Tauchtauglichkeits-Bescheinigung verlangen (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 28. April 2008 5 K 10/07, Rn. 7, juris; AG Rostock, Urteil vom 19. Oktober 2016 47 C 176/16 , Rn. 5, juris).
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